Drucken

Der Heilige Bezirk

Mythologisch gesehen sind Kultplätze heilige Stätten oder geheiligte Bezirke der „Erscheinung und Anwesenheit Gottes“, oder anders ausgedrückt: Hier ist ein Stück des „Himmels“ und der göttlichen paradiesischen Ordnung, in deren Zentrum sich das „Allerheiligste“ befindet. Außerhalb dieses abgegrenzten oder ausgegrenzten Bezirkes herrschen die „Mächte des Chaos“, der „zerstörerischen bösen Geister und Kräfte“. Hier ist das Profanum, zum Unterschied vom Fanum. Auch wir säkularisierten Menschen bedürfen der heiligen und geschützten Plätze in unserem Leben, wo wir zu unserem Höheren Selbst Zugang finden. Es können dies der Meditationsplatz zu Hause sein oder der heilige Ort einer Wallfahrtskirche.

Es gilt nun diesen Heiligen Bezirk zu schützen gegen die Mächte des Chaos, gleichsam einen Schutzmantel um dieses Heiligtum zu legen. Sensible Menschen früherer Kulturen erlebten diese Schutzenergien als „Geister“, die das Heiligtum schützten. Wesentlicher als der materielle Schutz durch Mauern ist der geistige und energetische Schutz. Er dient als abwehrende Kraft gegen unerwünschte geistige Kräfte sowie gegen unerwünschte Eindringlinge. Dies wurde erreicht durch:

  • Nutzung und Verstärkung der energie-abziehenden Erdkräfte von tektonischen Bruchzonen oder Wasseradern.
  • die Umleitung von negativen Global- und/oder Diagonalgitternetzen um den Heiligen Ort. Dadurch entstehen künstliche energetische Sperrzonen, die der Reinigung dienten. Innerhalb dieser Zonen gab es demnach nur mehr die positiven, harmonisierenden, heiligen Räume.
  • polarisiert gelegte Mauersteine - mit der negativen Seite nach außen
  • Kulthandlungen bei Errichtung und Fertigstellung von Schutzmauern oder Kirchenmauern.
  • Kulthandlungen, die die Energie dieser Grenze (Mauern) stärkten. Von den Römern wird beispielsweise berichtet, dass sie alljährlich sowie bei Belagerungen das Numen der Schutzmauern durch Gebete und Salbungen mit Öl stärkten.

Meistens besitzen Naturheiligtümer mindestens drei starke Grenzen, wie sie in der Skizze des folgenden Kapitels zu sehen ist. Beim Schutz von besonderen (starken) Heiligtümern, wie Wallfahrtskirchen, großen Naturheiligtümern, sind fünf, sieben oder mehrere solcher Grenzen vorhanden.